
Arbeiten in kontaminierten Bereichen DGUV Regel 101-004 (BGR128)
Unter Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (bisher BGR 128) bzw. TRGS 524 fallen alle Bau- bzw. Sanierungsarbeiten, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind.
Hierzu gehören u.a.:
– Bauarbeiten auf Altlasten, Deponien oder entsprechend belasteten Industrie- oder Gewerbeflächen,
– Rückbau von Industrieanlagen und entsprechend belasteter Gebäude,
– Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei Arbeiten auf Deponien und bei der mikrobiologischen Bodensanierung,
– vorausgehende Arbeiten zur Erkundung von Gefahrstoffen,
– Arbeiten zur Brandschadensanierung,
– Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die aus Kampfmitteln stammen,
– Tätigkeiten mit Gebäudeschadstoffen im Sinne der TRGS
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